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Ratgeber

Pflegehilfsmittel: 42 € im Monat für Handschuhe, Einlagen und Co.

Eine Pflegerin zeigt der Familie die Pflegemappe.KI-Bild

Ab Pflegegrad 1 übernimmt die Pflegekasse Hilfsmittel, die die Pflege zu Hause erleichtern. Es gibt zwei Arten: Dinge, die verbraucht werden, und technische Hilfsmittel, die bleiben.

Zum Verbrauch: bis 42 € im Monat

  • Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel, Mundschutz, Schürzen
  • Viele Anbieter liefern sie als monatliche „Pflegebox“ und rechnen direkt mit der Kasse ab.
  • Der Betrag gilt pro Monat und lässt sich nicht ansparen.
  • Alternativ kaufen Sie selbst und reichen die Belege zur Erstattung ein.

Technische Hilfsmittel

  • Pflegebett, Lagerungshilfen, Rollstuhl für die Pflege zu Hause, Hausnotruf
  • Meist leihweise; sonst zahlen Sie ab 18 Jahren 10 % zu, höchstens 25 € je Hilfsmittel (§ 40 Abs. 3 SGB XI).
  • Beantragt wird bei der Pflegekasse; oft genügt die Empfehlung aus der Begutachtung.

Was die Reform plant

Der Regierungsentwurf vom 30. September 2026 sieht vor, die 42 € für Verbrauchs-Pflegehilfsmittel ab 2027 als eigene Leistung abzuschaffen. Sie sollen im neuen Entlastungsbudget (Pflegegeld) und im Sachleistungsbudget aufgehen. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen; bis dahin gilt der Anspruch auf 42 € im Monat weiter.

In 3 Schritten

  1. Bei der Kasse den Antrag auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch stellen (einmalig).
  2. Anbieter für die Pflegebox wählen oder selbst kaufen und Belege sammeln.
  3. Technische Hilfsmittel bei der Begutachtung oder beim Beratungsbesuch ansprechen.

Nutzen Sie die 42 € schon jeden Monat?

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Stand: Oktober 2026 · Rechtsgrundlage: § 40 Abs. 1 bis 3 SGB XI. Dieser Ratgeber informiert allgemein und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Pflegeberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind die Bescheide und Auskünfte Ihrer Pflegekasse und Ihres Finanzamts.