Ab Pflegegrad 1 übernimmt die Pflegekasse Hilfsmittel, die die Pflege zu Hause erleichtern. Es gibt zwei Arten: Dinge, die verbraucht werden, und technische Hilfsmittel, die bleiben.
Zum Verbrauch: bis 42 € im Monat
- Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel, Mundschutz, Schürzen
- Viele Anbieter liefern sie als monatliche „Pflegebox“ und rechnen direkt mit der Kasse ab.
- Der Betrag gilt pro Monat und lässt sich nicht ansparen.
- Alternativ kaufen Sie selbst und reichen die Belege zur Erstattung ein.
Technische Hilfsmittel
- Pflegebett, Lagerungshilfen, Rollstuhl für die Pflege zu Hause, Hausnotruf
- Meist leihweise; sonst zahlen Sie ab 18 Jahren 10 % zu, höchstens 25 € je Hilfsmittel (§ 40 Abs. 3 SGB XI).
- Beantragt wird bei der Pflegekasse; oft genügt die Empfehlung aus der Begutachtung.
Was die Reform plant
Der Regierungsentwurf vom 30. September 2026 sieht vor, die 42 € für Verbrauchs-Pflegehilfsmittel ab 2027 als eigene Leistung abzuschaffen. Sie sollen im neuen Entlastungsbudget (Pflegegeld) und im Sachleistungsbudget aufgehen. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen; bis dahin gilt der Anspruch auf 42 € im Monat weiter.
In 3 Schritten
- Bei der Kasse den Antrag auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch stellen (einmalig).
- Anbieter für die Pflegebox wählen oder selbst kaufen und Belege sammeln.
- Technische Hilfsmittel bei der Begutachtung oder beim Beratungsbesuch ansprechen.
Nutzen Sie die 42 € schon jeden Monat?
Jetzt kostenlos prüfenStand: Oktober 2026 · Rechtsgrundlage: § 40 Abs. 1 bis 3 SGB XI. Dieser Ratgeber informiert allgemein und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Pflegeberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind die Bescheide und Auskünfte Ihrer Pflegekasse und Ihres Finanzamts.
