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Ratgeber

Wenn Sie ausfallen: bis zu 3.539 € für eine Vertretung

Eine Tochter verabschiedet sich an der Tür, die Eltern bleiben gut versorgt im Wohnzimmer.KI-Bild

Wer zu Hause pflegt, wird auch mal krank, braucht Urlaub oder einfach einen freien Nachmittag. Dafür gibt es seit Juli 2025 einen gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: 2026 sind das bis zu 3.539 €, ab Pflegegrad 2.

Zwei Wege, ein Topf

  • Verhinderungspflege: Jemand anderes pflegt zu Hause, auch stundenweise. Das kann ein Pflegedienst sein, aber auch eine Nachbarin, ein Freund oder ein Verwandter.
  • Kurzzeitpflege: Die gepflegte Person ist vorübergehend in einer Einrichtung, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt.

Beides zusammen geht bis zu acht Wochen im Jahr. In dieser Zeit wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt.

Wer vertreten darf und wie viel erstattet wird

Wer vertritt Erstattung 2026
Pflegedienst oder andere Fachkraft bis 3.539 €
Nachbarn, Freunde, entfernte Verwandte bis 3.539 €
Nahe Angehörige (bis 2. Grad) oder Mitbewohner, nicht beruflich bis zum doppelten Pflegegeld, bei Pflegegrad 3 also 1.198 €; plus nachgewiesene Kosten wie Fahrten oder Verdienstausfall

Gerade Alleinpflegende übersehen den zweiten Punkt: Eine vertraute Nachbarin kann gegen ein Entgelt einspringen, und die Kasse erstattet das. Halten Sie Zeiten und Beträge schriftlich fest.

Fristen

  • Der Jahresbetrag gilt je Kalenderjahr. Was 2026 nicht genutzt wird, steht 2027 nicht zusätzlich zur Verfügung.
  • Neu seit 2026: Die Erstattung müssen Sie bis Ende des Folgejahres beantragen. Für eine Vertretung im Dezember 2026 also bis 31.12.2027.

Was die Reform plant

Der Regierungsentwurf vom 30.09.2026 will Verhinderungs- und Kurzzeitpflege neu ordnen und ein Überbrückungsbudget für Akut- und Ausfallsituationen einführen. Beschlossen ist das noch nicht. Für 2026 gilt der Jahresbetrag wie oben.

In 3 Schritten

  1. Klären, wer einspringen kann, und es schriftlich festhalten (in heimelig: Notfallplan).
  2. Zeiten, Beträge und Quittungen sammeln.
  3. Erstattung bei der Pflegekasse beantragen, Formular gibt es bei der Kasse.

Wie viel ist bei Ihnen für 2026 noch offen?

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Stand: Oktober 2026 · Quelle: Bundesgesundheitsministerium · Rechtsgrundlage: §§ 39, 42 SGB XI. Dieser Ratgeber informiert allgemein und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Pflegeberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind die Bescheide und Auskünfte Ihrer Pflegekasse und Ihres Finanzamts.