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Ratgeber

Pflegen zählt für die Rente. Wenn die Kasse davon weiß.

Ein Paar sitzt im Abendlicht auf einer Bank vor dem Haus.KI-Bild

Wer zu Hause pflegt, bekommt dafür Beiträge zur Rentenversicherung, bezahlt von der Pflegekasse. Das gilt auch für Freunde und Nachbarn, nicht nur für Verwandte. Voraussetzung ist, dass die Kasse von Ihnen als Pflegeperson weiß.

Voraussetzungen

  • Die gepflegte Person hat mindestens Pflegegrad 2.
  • Sie pflegen mindestens 10 Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens zwei Tage.
  • Sie pflegen nicht beruflich und arbeiten nebenher höchstens 30 Stunden pro Woche.
  • Sie beziehen noch keine volle Altersrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Wer schon Vollrente bekommt, kann auf eine Teilrente umstellen; dann zählt die Pflege wieder.

Wie viel das bringt

Die Beiträge richten sich nach dem Pflegegrad und danach, ob nur Pflegegeld oder auch ein Pflegedienst genutzt wird. Grobe Schätzung für ein Jahr Pflege, wenn nur Pflegegeld bezogen wird:

Pflegegrad spätere Rente pro Monat, je Pflegejahr
2 rund 10 €
3 rund 17 €
4 rund 27 €
5 rund 39 €

Klingt wenig, summiert sich aber: Sechs Jahre Pflege bei Pflegegrad 3 ergeben rund 100 € Rente im Monat, ein Leben lang. Die genaue Zahl nennt Ihnen die Deutsche Rentenversicherung.

So wird es gemeldet

Die Pflegekasse meldet Sie bei der Rentenversicherung an. Dazu braucht sie den „Fragebogen zur Zahlung der Beiträge zur sozialen Sicherung für Pflegepersonen“. Er wird oft nach der Begutachtung verschickt und geht dann unter. Sie können ihn jederzeit selbst bei der Kasse anfordern.

Pflegen mehrere Menschen dieselbe Person, können alle gemeldet werden, wenn jede und jeder für sich die 10 Stunden erreicht.

Außerdem gilt für Pflegepersonen

  • Unfallversicherung: Unfälle bei der Pflege und auf dem Weg dorthin sind versichert, beitragsfrei.
  • Arbeitslosenversicherung: Wer für die Pflege den Beruf aufgibt, ist unter Umständen weiter versichert.

Was die Reform plant

Laut Bundesgesundheitsministerium bleibt es bei den Rentenbeiträgen für pflegende Angehörige.

Sind Sie bei der Rentenversicherung gemeldet?

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Stand: Oktober 2026 · Schätzung mit aktuellem Rentenwert 42,52 € (seit 01.07.2026) · Rechtsgrundlage: § 44 SGB XI, §§ 3, 166 SGB VI. Dieser Ratgeber informiert allgemein und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Pflegeberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind die Bescheide und Auskünfte Ihrer Pflegekasse und Ihres Finanzamts.