Wenn ein Umbau die Pflege zu Hause möglich macht oder erleichtert, zahlt die Pflegekasse ab Pflegegrad 1 einen Zuschuss von bis zu 4.180 € je Maßnahme.
Typische Maßnahmen
- Bodengleiche Dusche statt Badewanne
- Treppenlift, Handläufe, Rampe
- Türen verbreitern, Schwellen entfernen
- Erhöhte Toilette, Haltegriffe
Mehrere Umbauten zur gleichen Zeit gelten als eine Maßnahme. Ändert sich die Pflegesituation später, ist ein neuer Zuschuss möglich.
Wohnen mehrere Pflegebedürftige zusammen
Jede Person mit Pflegegrad hat Anspruch auf bis zu 4.180 €, zusammen höchstens 16.720 € je Maßnahme. Das hilft zum Beispiel Paaren, die beide einen Pflegegrad haben.
Wichtig: erst beantragen, dann bauen
Stellen Sie den Antrag vor Beginn des Umbaus und legen Sie einen Kostenvoranschlag bei. Die Kasse soll innerhalb von drei Wochen entscheiden, bei Beteiligung einer Pflegefachperson oder des Medizinischen Dienstes innerhalb von fünf Wochen. Meldet sie sich nicht rechtzeitig mit einem Grund, gilt der Antrag als genehmigt.
In 3 Schritten
- Bedarf klären, etwa beim Beratungsbesuch oder in einer Wohnberatung.
- Kostenvoranschlag einholen und den Antrag bei der Pflegekasse stellen.
- Erst nach der Zusage beauftragen, Rechnung einreichen.
Kommt ein Zuschuss für Ihre Wohnung in Frage?
Jetzt kostenlos prüfenStand: Oktober 2026 · Rechtsgrundlage: § 40 Abs. 4 und 7 SGB XI. Dieser Ratgeber informiert allgemein und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Pflegeberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind die Bescheide und Auskünfte Ihrer Pflegekasse und Ihres Finanzamts.
